




Mit Inkrafttreten der neuen Trinkwasserverordnung im November 2011 wird der Legionellengehalt in Warmwasserbereitungsanlagen verstärkt von den Gesundheitsämtern überwacht. Die neue Verordnung betrifft vor allem Vermieter von Mehrfamilienhäusern sowie Eigentümer und Verwalter von Eigentumswohnanlagen mit vermieteten Wohneinheiten, sofern das Wasser zentral erwärmt wird.
Warmwasser-Installationen mit mehr als 400 Liter Speichervolumen und Warmwasserleitungen mit mehr als 3 Liter Inhalt zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle müssen nach der neuen Verordnung jährlich auf Legionellen untersucht werden. Die Probenahme muss an mehreren repräsentativen Probenahmestellen erfolgen.
Die LUFA NRW unterstützt Sie dabei, diesen neuen gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten nachzukommen. Wir sind eine vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) zugelassene Untersuchungsstelle für Trinkwasseranalysen. Unser motiviertes Team an Probenehmern ist speziell geschult und steht NRW-weit für Sie bereit, um Wasserproben, die auf Legionellen untersucht werden sollen, zu entnehmen.
Haben Sie Fragen zur Legionellen-Untersuchung? Möchten Sie einen Untersuchungsauftrag erteilen? Bitte wenden Sie sich an unser Servicetelefon: 0251 2376-595.